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Trauung

In der kirchlichen Trauung erbitten Mann und Frau Gottes Segen für das Gelingen ihrer Ehe und legen vor Gott und der Gemeinde das Eheversprechen ab. Im Zentrum der Feier stehen Liebe und Vergebung, von denen eine Ehe getragen wird, die in der Liebe Christi gründet.

 

Mit der Gemeinde betet das Ehepaar für seinen gemeinsamen Lebensweg. Der Predigt in diesem Gottesdienst liegt der Trauspruch zugrunde, der das Paar als biblisches Leitwort auf dem gemeinsamen Weg begleiten soll. Im vorangehenden Traugespräch wird über die Erwartungen gesprochen, mit denen das Paar die Ehe beginnt. Der Ablauf des Gottesdienstes wird verabredet und der biblische Trauspruch ausgewählt. Auch Fragen, die sich mit der Gestaltung der Trauung verbinden, wenn einer der Partner keiner oder einer anderen als der evangelischen Kirche angehört, haben hier ihren Ort. Der kirchlichen Trauung geht die standesamtliche Eheschließung voraus.

 In der kirchlichen Trauung wird die Liebe zwischen den beiden in den Horizont der Schöpfung eingezeichnet: Liebe ist nicht persönlicher Verdienst und ist auch nicht käuflich. Sie braucht regelmäßige Pflege, von den Liebenden und von der Welt, in der sie leben. Sie ist ein Geschenk Gottes. Dankbarkeit und Freude prägen deshalb die kirchliche Feier.

In der Trauung empfängt das Brautpaar den Segen Gottes. Den beiden Liebenden wird in der gottesdienstlichen Feier versichert, dass Gottes Segen sie in ihrem Wagnis "Ehe" begleitet. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können. 

Die Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Segen gestellt wird. In der Trauung bringen die Eheleute zum Ausdruck, dass sie einander aus der Hand Gottes in Liebe annehmen und ihr Leben lang beieinander bleiben wollen. Zur kirchlichen Trauung gehört neben einem Trauspruch, den das Brautpaar selbst aussucht, auch das Trauversprechen, mit dem sie bekennen, dass sie ihren Weg gemeinsam gehen wollen. Nach diesem Versprechen erhält das Paar den Segen Gottes für diesen gemeinsamen Weg. Der Trauung in der evangelischen Kirche geht die standesamtliche Eheschließung voraus. Die Ehe ist nach evangelischem Verständnis kein Sakrament.

Voraussetzungen

  1. Beide Ehepartner wünschen eine kirchliche Trauung.
  2. Mindestens einer der Ehepartner gehört der evangelischen Kirche an.
  3. Es bestehen keine gravierenden seelsorgerlichen Bedenken gegen das Zustandekommen der Ehe und den Umgang der Ehepartner miteinander.
  4. Die standesamtliche Eheschließung des Paares ist in Deutschland vor der Trauung nachweislich vollzogen.


Schritte

  1. Melden Sie Ihre Trauung im Pfarramt an und lassen Sie sich das kirchliche Trauformular geben, das Sie dann ausgefüllt zum Traugespräch mitbringen.
  2. Traugespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer: dabei geht es einerseits um das Paar selbst, andererseits um die Abklärung der Gestaltung des Gottesdienstes (Auswahl eines Trauspruches, der Lieder und Musik, der Blumen in der Kirche). Mitzubringen: Trauformular, Tauf- und Konfirmationsschein, Personalausweis.
  3. Vereinbaren Sie den Trautermin!


 

 

Fragen zur Trauung

 

Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

Das wird in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Wenn das Fotografieren während des Gottesdienstes nicht erlaubt ist, besteht in der Regel die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst noch Bilder zu machen. Wenn es erlaubt ist, wird meistens darum gebeten, dass eine einzige Person das Filmen oder Fotografieren übernimmt, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Im Mittelpunkt sollte stets der Gottesdienst und nicht das Fotografieren stehen..

 

Ist es möglich, die Kirche besonders zu schmücken, und kostet das etwas?

 

Besonderer Blumenschmuck ist in den meisten Kirchen möglich. Alles, was über den bereits vorhandenen Blumenschmuck hinaus geht, müssen Sie selbst bezahlen und meist auch selbst organisieren.

 

Was kostet die Trauung?

 


Dies ist in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich geregelt. Während der Traugottesdienst in vielen Gemeinden für Kirchenmitglieder kostenlos ist, erheben andere eine geringe Gebühr. Sollten Sie nicht in Ihrer heimischen Kirche heiraten, können zusätzliche Kosten entstehen. Fragen Sie in diesem Fall den zuständigen Pastor oder die zuständige Pastorin nach den örtlichen Regeln.

  

Dürfen wir selbst bestimmen, wofür die Kollekte bei unserer Trauung verwendet wird?

In vielen Gemeinden ist das möglich. Fragen Sie Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin.

Wir wollen uns von einem Pfarrer oder einer Pfarrerin trauen lassen, die wir kennen, die aber nicht in der Gemeinde arbeiten, in der die Trauung stattfindet. Ist das möglich?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sprechen Sie Einzelheiten mit Ihrem Pfarramt vor Ort ab.

 

Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung wählen?

In den Kirchengemeinden gibt es unterschiedliche Regelungen. Teilweise sind bestimmte Zeiten für Trauungen festgelegt, in anderen Fällen können die Termine frei abgestimmt werden. Auf jeden Fall sollten sie den Termin frühzeitig mit Ihrem Gemeindebüro und dem Pastor oder der Pastorin absprechen. In der Karwoche und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.

 

Wir sind beide nicht in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?

Nein, das ist nicht möglich. Wenn der Wunsch nach einer kirchlichen Trauung Grund ist, über den Eintritt oder Wiedereintritt in die evangelische Kirche nachzudenken, suchen Sie ein Pfarramt oder eine Wiedereintrittsstelle auf.  

 

Nur einer von uns ist in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?

In der Regel setzt eine evangelische Trauung die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus. Gehört einer der Ehepartner der evangelischen, der andere Ehepartner einer anderen christlichen Kirche an, kann an der evangelischen Trauung auch ein Geistlicher oder eine Geistliche der anderen Konfession beteiligt werden.
Ist einer der beiden nicht in der Kirche, so gibt es verschiedene Regelungen. Einige Landeskirchen bieten ausnahmsweise eine evangelische Trauung an, andere Landeskirchen kennen die Möglichkeit eines „Gottesdienstes anlässlich einer Eheschließung“. Die nähere Gestaltung dieses Gottesdienstes fällt in den einzelnen Gemeinden in Deutschland unterschiedlich aus. Um eine konkrete Vorstellung zu bekommen, fragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde nach, in der Sie getraut werden wollen.

 

Kann man einen Gottesdienst anlässlich einer Jubelhochzeit feiern?

Ja, es gibt kirchliche Formen, um ein solches Fest zu feiern. Das kann eine schöne und würdige Möglichkeit sein, an Ihre kirchliche Trauung zu erinnern. Fragen Sie in Ihrem Pfarramt nach.

 

Gibt es eine ökumenische Trauung?

Eigentlich nicht. aber wenn ein Partner evangelisch, und der andere katholisch ist, kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers bzw. einer Pfarrerin gefeiert werden. Umgangssprachlich wird dies "ökumenisch" genannt.

 

Gibt es ein kirchliches Ritual anlässlich einer Scheidung?

Eine wichtige Aufgabe von Pastorinnen und Pastoren  die Begleitung von Menschen in Krisensituationen. Welche Formen und Rituale für Sie sinnvoll und möglich sind sprechen Sie bitte bei hrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer  an. Ein offizielles Scheidungsritual gibt es bisher in der evangelischen Kirche nicht, allerdings wird darüber derzeit an verschiedenen Stellen diskutiert.

 

Können wir uns als gleichgeschlechtliches Paar kirchlich trauen lassen?

 

Dies ist nach evangelischem Verständnis nicht möglich. Allerdings gibt es in einigen Landeskirchen die Möglichkeit der Segnung oder gottesdienstlichen Begleitung gleichgeschlechtlicher Paare. Die Synode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg hat im November 2002 beschlossen, gottesdienstliche Feiern (Andacht) mit Segenszuspruch für Christen oder Christinnen in der Gemeinde zu ermöglichen, wenn sie ihre Lebenspartnerschaft durch standesamtliche Eintragung öffentlich gemacht haben.

Sprechen Sie Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin an!