Schöffenwahl 2023 - Schöffen gesucht
Bekanntmachung Schöffenwahl 2023
Schöffen gesucht
Die Gemeinde Nordwestuckermark ist aufgerufen, Personen für die Wahl zum ehrenamtlichen Richter (Schöffen) in der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu benennen. Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen gewählt. Gesucht werden Schöffen für die Strafabteilungen der Amtsgerichte und Strafkammern des Landgerichtes Neuruppin.
Die Amtszeit beginnt mit dem 01.01.2024 und endet nach 5 Jahren am 31.12.2028.
Die Vorschlagsliste, die die Gemeinde Nordwestuckermark erstellt, sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Über die Vorschlagsliste entscheidet die Gemeindevertretung in ihren Sitzungen im nichtöffentlichen Teil von März bis Mai 2023. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Schöffengerichte verhandeln und entscheiden in Strafsachen, für die die Amtsgerichte bzw. das Landgericht zuständig sind. Ein Schöffengericht besteht in der Regel aus dem Berufsrichter beim Amtsgericht bzw. Landgericht als Vorsitzenden sowie aus zwei ehrenamtlichen Richtern, den Schöffen. Während einer Hauptverhandlung üben die Schöffen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie ein Berufsrichter aus.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das handeln des Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Ehrenamtliche Richter müssen Beweise würdigen, aus vorgelegten Zeugenaussagen, Gutschachten, Urkunden ableiten können. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nach § 31 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nur von Deutschen versehen werden. Die Bewerberinnen und Bewerber, die am Amtsgericht Prenzlau und Landgericht Neuruppin als Vertreter des Volkes an Rechtsprechungen in Strafsachen teilnehmen, sollten zum 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt sein und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die zu berufenden Personen müssen zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten in der Gemeinde Nordwestuckermark wohnhaft sein. Personen, die sich für das Schöffenamt bewerben sollen aus gesundheitlichen Gründen geeignet sein, ausreichend die deutsche Sprache beherrschen und nicht in Vermögensverfall geraten sein.
Ausgeschlossen sind von der Wahl wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, welches zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann.
Ebenso sind Juristen von der Wahl ausgeschlossen, genau wie Berufsgruppen, die mit der Rechtsprechung zu tun haben wie Polizei- und Strafvollzugsbeamte, Bewährungs- und Gerichtshelfer und Religionsdiener.
Gemäß § 55 Gerichtsverfassungsgesetz erhalten ehrenamtliche Richter (Schöffen) eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Wenn Sie an diesem Ehrenamt Interesse haben und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, teilen sie dies bitte bis zum 28.02.2023 schriftlich an folgende Adresse mit:
Gemeinde Nordwestuckermark
Bürgermeister
Amtsstraße 8
17291 Nordwestuckermark
oder per Mail an
Das Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste kann im Sekretariat/ Zentrale Dienste entgegengenommen werden oder heruntergeladen werden.
Bei Rückfragen können Sie sich an die
Wahlleiterin: Frau Hecht Tel. 039852-479190
Stellv. Wahlleiterin: Frau Gnauck Tel. 039852-479140
wenden.
Nordwestuckermark, den 26.01.2023
gez. R. Klatt
Bürgermeister
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